Muß der Kassenbericht schriftlich vorgelegt werden?
Ja - "Schließlich beinhaltet der Kassenbericht eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben.
Bei einer geordneten Zusammenstellung handelt es sich um eine zweckmäßige und übersichtliche Aufgliederung in Abrechnungspositionen. Die Zusammenstellung muss klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein. Dabei ist auf das durchschnittliche Verständnis eines juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Vereinsmitglieds abzustellen. Nach der Erstattung des Kassenberichts findet eine Aussprache der Teilnehmer der Mitgliederversammlung statt. Die Teilnehmer haben also Gelegenheit sich zum Bericht zu äußern und Fragen zu stellen. Auch können die Teilnehmer beispielsweise verlangen, dass zu bestimmten Positionen des Kassenberichts Belege zur Einsicht vorgelegt werden. Darüber muss die Mitgliederversammlung abstimmen, wenn der Vorstand nicht von sich aus bereit ist die Belege zu präsentieren."
(Quelle: https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/kassenbericht.html - letzter Download 17.01.2016)
BDG - Grüne Schriftenreihe Heft 243
Verantwortung für eine richtige Kassenführung (Recht II/2015)
Themen:
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Wer ist für die Kasse verantwortlich?
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Ordnungsgemäße Rechnungslegung gegenüber den Mitgliedern
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Die Buchführung in einem Kleingärtnerverein
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Kosten und Nutzen eines Kleingartens
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