"Wichtige Aufgaben innerhalb des Vereins
Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB), also nicht BGB-Vorstand. Er nimmt lediglich die Funktionen wahr, die nach der Satzung innerhalb des Vereins übertragen sind. Dabei kann es sich um interne Führungsaufgaben, um Beratungsfunktionen oder aber auch um Angelegenheiten handeln, die allgemein durchBeschlussfassung geregelt werden. Aber selbst das ist möglich: Die Vertretungsmacht des Vorstands kann in der Weise beschränkt werden, dass etwa zum Abschluss von Verträgen die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich ist.
Regelungen in der Satzung sind wichtig
Auch wenn ein erweiterter Vorstand in der Vereinspraxis eine überaus wichtige Rolle spielen kann, so ist er im Gesetz trotzdem nicht geregelt. Das hat zur Folge, dass die Satzung klare und unmissverständliche Regelungen zum erweiterten Vorstand enthalten muss. Nur so vermeiden Sie, dass es später auf Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen endlose Diskussionen darüber gibt, ob der erweiterte Vorstand überhaupt berechtigt war, bestimmte umstrittene Beschlüsse zu fassen.
Folgende Punkte müssen in der Satzung detailliert geregelt werden:
- Zusammensetzung des erweiterten Vorstands,
- Wahl seiner Mitglieder,
- die ihm übertragenen Aufgaben,
- Einberufung zu den Sitzungen,
- Beschlussfähigkeit des erweiterten Vorstands,
- Beurkundung seiner Beschlüsse.
Wie sich ein erweiterter Vorstand zusammensetzt, hängt naturgemäß ganz wesentlich von der Art und der Größe des Vereins ab."
(Quelle: https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/erweiterter-vorstand.html - letzter Download 17.01.2016)
Mögliche Mitglieder des erweiterten Vorstands je nach Satzung
- Vorstand (Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer)
- Gartenfachberater
- Wasserwart
- Jugendwart
- Elektrowart
- Festausschuß
- Gartenbegeher
- weitere Beisitzer